Finger einer Hand tippen auf iPad-Oberfläche
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Barrierefreiheitserklärung

ecoplus, Niederösterreichs Wirtschaftsagentur, ist bemüht, die Website des Unternehmens im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ecoplus.at.

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Website www.ecoplus.at ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar. Wir planen einige dieser Mängel der Barrierefreiheit bis September 2025 zu beheben.

Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2.

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Die Copyright-Vermerke bei Bildern sind bei Tastaturnutzung aufgrund des unzureichenden Kontrasts zum Hintergrund nicht gut lesbar und daher nicht optimal umgesetzt. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum)
  • Bei 200% Zoom bzw. bei Auflösung von 1024px wird Inhalt horizontal abgeschnitten und Blättertasten bei Slidern sind teilweise nicht bedienbar.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern und 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit)
  • Bei 400% Zoom und einer Fensterbreite von 1280px überlagern Elemente die Schrift im Header. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 Umbruch der Inhalte)
  • Nicht alle Überschriften sind aussagekräftig (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.6 Überschriften & Beschriftungen)
  • Es gibt Blättertasten deren programmatische Beschriftung (z.b. bei Zitat- oder Bild-Slidern) auf Englisch ist. (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprachauszeichnung von Teilen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
  • WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht korrekt verwendet. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert)

b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

  • In den Imagevideos fehlt die Audiodeskription. Allerdings werden alle wesentlichen Informationen mündlich vermittelt, und die visuellen Inhalte enthalten keine zusätzlichen bedeutenden Informationen und dienen als Ergänzung. Eine Audiodeskription ist in YouTube derzeit nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung müssen einige Downloads angeboten werden, diese sind wegen der häufigen Aktualisierung, des Alters und teilweisen Dokumentlänge nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Diese wenigen PDF-Dokumente sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Berichte, Studien und Präsentationsunterlagen von unserem Partner-Netzwerk, die nicht in dem Einflussbereich von ecoplus liegen, sind von der EU-Richtlinie ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 10.12.2024 erstellt.
Letzte Aktualisierung: 16.05.2025

Die Bewertung der Vereinbarkeit der ecoplus Website mit dem Webzugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.


Überprüft wurden:

Startseite: https://www.ecoplus.at/
Was wir bieten: https://www.ecoplus.at/ueber-uns/was-wir-bieten
Team: https://www.ecoplus.at/ueber-uns/team
Internationale Unternehmen: https://www.ecoplus.at/ecoplus-fuer/internationale-unternehmen
Bau.Energie.Umwelt Cluster NÖ: https://www.ecoplus.at/vernetzen/bauenergieumwelt-cluster-niederoesterreich
Wirtschaftspark IZ NÖ-Süd: https://www.ecoplus.at/wirtschaftsparks/ecoplus-wirtschaftspark-iz-noe-sued
Newsroom: https://www.ecoplus.at/newsroom
Event: https://www.ecoplus.at/newsroom/save-the-date-one-water-2025
Karriere: https://www.ecoplus.at/karriere
Kontakt: https://www.ecoplus.at/kontakt

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an headoffice@ecoplus.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.ecoplus.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Subseiten oder des Dokuments an.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren