DIE ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (AVB BAU) - GÜLTIG AB 01.06.2021 - BETREFFEN SÄMTLICHE BAULEISTUNGEN, DIE VON ecoplus, NIEDERÖSTERREICHS WIRTSCHAFTSAGENTUR, ecoplus IMMOBILIEN, ecoplus BETEILIGUNGEN SOWIE ALLEN TÖCHTERUNTERNEHMEN DURCHGEFÜHRT WERDEN.