Vertragsunterzeichnung

UPDATE ENIN: Insgesamt € 365 Mio. für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

UPDATE: Das gesamte Fördervolumen der ENIN wurde auf € 365 Mio. angehoben. In diesem Jahr stehen also anstatt € 45 Mio. € 85 Mio. zur Verfügung.

Die Ausgangssituation Neuzulassungen von emissionsfreuen Fahrzeugen ist im Vergleich von Nutzfahrzeugen zu PKW eine andere: Im Jahr 2020 liegt die Zahl der neuzugelassenen emissionsfreien Nutzfahrzeugen lediglich bei 1,8 % (PKW 6,4 %). Um die Klimaneutralität bis 2050 (EU), beziehungsweise 2040 (Regierungsübereinkommen) zu erreichen müssen auch Emissionen im Güterverkehr drastisch reduziert werden.

Bis zum zweiten Quartal 2026 sollen mindestens 2.767 Nutzfahrzeuge der Klasse N1 emissionsfrei fahren. Es werden konventionelle batterieelektrische-, Brennstoffzellen-, und Oberleitungs-Fahrzeuge gefördert. Dies erlaubt die wichtige Technologieoffenheit und flexible Einsatzmöglichkeit für Lang- und Kurzstrecken.
Es werden 80 % der Investitionsmehrkosten max. 12 Monate seit Erstzulassung gefördert.
40 % der Netto-Anschaffungskosten für Lade- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur sind förderfähig, jedoch nur wenn ein unmittelbarer räumlicher / technischer Zusammenhang zu der Infrastruktur und dem Fahrzeug vorherrscht.

 

Verfügbarkeit

01.01.2022 - 30.06.2024

 

Die projekttechnischen Rahmenbedingungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Mindestprojektgröße von 3 Fahrzeugen
  • Keine Maximalprojektgröße. Bei Bedarf wird ein Decken eingeführt
  • Förderhöhe von der Infrastruktur soll die der Fahrzeuge nicht übersteigen
  • Verschiedene Technologien können innerhalb eines Projektes gemischt werden
  • Projektskizze durch den Antragsteller bzw. das Konsortium
  • Antragstellung im eCall

 

Die Bewertung der Förderanträge setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Qualität des Förderansuchens
    • Gesamtkonzept
    • Antriebstechnologie, Fahrzeugeinsatzplanung
    • Nachhaltigkeitsziel
  • Eignung der Projektbeteiligten
    • Ressourcen, Kompetenz, Qualifikation
  • Nutzen und Verwertung
    • Betriebswirtschaftliche Nachhaltigkeit (LCC)
    • Zusatznutzen
  • Relevanz des Förderansuchens in Bezug auf die Ausschreibung
    • Fördereffizienz
    • Anreizwirkung (Beschleunigung, Umfang der Umsetzung)

 

Projektbeispiel

Beispiel A: 40 Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge

Ein großer städtischer Installateur Betrieb stellt 40 Nutzfahrzeuge der Klasse N1 auf batterie-elektrischen Antrieb um, beschafft 20 Ladestationen und erweitert die Garagen und Werkstätten für die Wartung der E-Nutzfahrzeuge. Die Energie wird aus erneuerbaren Quellen bezogen. Die Nutzfahrzeuge werden über 5 Jahre 10 Millionen km unterwegs sein, so werden 8.840 t CO2 eingespart und entlang der Stecken an der die Nutzfahrzeuge zum Einsatz kommen wird der Fahrzeug-Lärm reduziert. Gefördert wird der Installateur Betrieb, der sowohl die Nutzfahrzeuge beschafft, als auch die Kosten für die Infrastruktur trägt.

Gesamtkosten:
€ 5,5 Mio. (€ 3,2 Mio. Nutzfahrzeuge, davon sind € 1,2 Mio. Mehrkosten im Vergleich zu den Diesel Referenzfahrzeugen, € 800.000 Ladestationen, € 1,5 Mio. Garagen und Werkstätten)

Gesamtförderung:
€ 1.880.000 (€ 960.000 Nutzfahrzeuge, € 920.000 Infrastruktur)

CO2 Einsparung:
8.840 t

Beispiel B: 2 Elektro Müllsammelfahrzeuge

Eine österreichische Gemeinde plant die Anschaffung von 2 Elektro-Müllsammelfahrzeugen der Klasse N3 und benötigt dafür zusätzlich eine neue Ladestation. Für dieses Vorhaben wird ein Konsortium mit dem lokalen Energieversorger gegründet. Die benötigte Energie stammt zu 100 % aus erneuerbaren Quellen, sowohl für den Antrieb, die Behälterentleerung als auch die Müllverdichtung. Es gibt keine Motoremissionen während der Fahrt und beim Betrieb sowie deutlich geringere Lärmemissionen. Die Müllsammelfahrzeuge verfügen über eine Batterie mit einer Kapazität von 230 kWh und haben somit ausreichend Energie für den ganztägigen Einsatz sowie eine Reichweite von mindestens 100 Kilometern. Gefördert wird die Gemeinde, welche die Müllsammelfahrzeuge beschafft, als auch der lokale Energieversorger, welcher die Kosten für die neu errichtete Infrastruktur trägt.

Gesamtkosten:
€ 1,04 Mio. (€ 940.000 Müllsammelfahrzeuge, davon sind € 540.000 Mehrkosten im Vergleich zum Diesel Referenzfahrzeug, € 100.000 Ladestation)

Gesamtförderung:
€ 512.000 (€ 432.000 Müllsammelfahrzeuge, € 80.000 Ladestation)

CO2 Einsparung:
2.210 t

 

Alle weiteren Details

 

Beschreibung der Zielgruppe

„Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen. - Betriebe - sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine - konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition. Die Antragsteller müssen alle bei Fördervergaben üblichen Formalvoraussetzungen erfüllen.“

 

Sie sind interessiert?

Melden Sie sich bei uns! Bei der Bildung eines Konsortiums und der Antragstellung unterstützen wir Sie sehr gerne:

Hubert Schrenk, Projektmanager Mechatronik-Cluster / e-mobil in niederösterreich
+43 664 601 19678

 

Weiterführende Informationen: